Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese AGB gelten für alle Aufträge und Leistungen zwischen Leo Dörfler (im Folgenden: "Auftragnehmer") und seinen Auftraggebern. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
1. Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Ein Vertrag kommt mit schriftlicher Auftragsbestätigung oder mit Zahlung der vereinbarten Anzahlung zustande. Maßgeblich ist der Leistungsumfang im jeweiligen Angebot.
2. Leistungen
Der Auftragnehmer erbringt die im Angebot beschriebenen Leistungen mit der für seinen Beruf üblichen Sorgfalt. Kreative und gestalterische Entscheidungen liegen im Rahmen des vereinbarten Briefings beim Auftragnehmer, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist.
Termine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden. Verzögerungen, die der Auftraggeber zu vertreten hat (z. B. ausstehende Freigaben, fehlende Assets), verlängern Fristen entsprechend.
3. Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt rechtzeitig alle für die Produktion erforderlichen Informationen, Freigaben, Materialien (Logos, Schriftarten, Texte, Bilder) und Drehgenehmigungen bereit. Verzögerungen hierdurch gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
Der Auftraggeber versichert, dass die von ihm gestellten Materialien frei von Rechten Dritter sind oder dass entsprechende Nutzungsrechte vorliegen. Er stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die sich aus der Nutzung dieser Materialien ergeben.
4. Nutzungsrechte
Mit vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber das einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht an den im Auftrag gefertigten Produktionen für den im Angebot genannten Verwendungszweck.
Eine Nutzung über den vereinbarten Zweck hinaus (z. B. Verwendung eines Recruitingfilms als TV-Spot, Lizenzierung an Dritte, Verkauf an Konzernschwestern) bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und einer angemessenen zusätzlichen Vergütung.
Der Auftragnehmer behält das Recht, fertiggestellte Arbeiten für eigene Werbezwecke zu nutzen (Portfolio, Showreel, Website, Social Media, Wettbewerbe). Möchte der Auftraggeber dies ausschließen oder zeitlich beschränken (Sperrfrist), ist eine schriftliche Vereinbarung mit entsprechendem Aufpreis erforderlich.
Das Urheberrecht verbleibt beim Auftragnehmer. Eine Bearbeitung, Umgestaltung oder Kürzung des fertigen Werkes durch den Auftraggeber oder Dritte ist nur mit Zustimmung des Auftragnehmers zulässig.
5. Rohmaterial
Rohmaterial (RAW-Dateien, ungeschnittenes Footage, Projektdateien) ist nicht Bestandteil der Lieferung und verbleibt beim Auftragnehmer. Eine Herausgabe ist gegen gesonderte Vergütung möglich.
6. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Bei Auftragserteilung wird eine Anzahlung in Höhe von 30 % der Auftragssumme fällig. Der Restbetrag wird mit Abnahme der Leistung in Rechnung gestellt. Zahlungsziel ist 14 Tage ab Rechnungsdatum, sofern nicht anders vereinbart.
Reise-, Übernachtungs- und Materialkosten sowie Gebühren Dritter (z. B. Drehgenehmigungen, Locations, Musiklizenzen, freie Mitarbeiter) werden nach Aufwand zusätzlich berechnet, sofern im Angebot nicht ausdrücklich enthalten.
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnet. Der Auftragnehmer behält sich vor, Arbeiten bis zum vollständigen Zahlungseingang zurückzuhalten.
7. Korrekturen und Abnahme
Im Angebot wird die Anzahl der inkludierten Korrekturschleifen festgelegt. Weitere Korrekturen werden nach Aufwand berechnet.
Die Abnahme erfolgt durch ausdrückliche Freigabe des Auftraggebers oder konkludent durch Nutzung des fertigen Werkes. Erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung keine Rückmeldung, gilt die Leistung als abgenommen.
8. Stornierung
Tritt der Auftraggeber nach Auftragsbestätigung vom Vertrag zurück, wird die Anzahlung als Aufwandsentschädigung einbehalten. Sind bereits Leistungen erbracht worden, die über die Anzahlung hinausgehen, werden diese zusätzlich nach Aufwand abgerechnet. Bei kurzfristiger Absage bestätigter Drehtermine (weniger als 7 Tage vor Drehbeginn) wird der vereinbarte Tagessatz in voller Höhe fällig.
9. Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Für Datenverluste haftet der Auftragnehmer nur, soweit der Auftraggeber eine eigene angemessene Datensicherung vorgenommen hat.
10. Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, vertraulich behandelte Informationen, die im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Pflicht gilt auch nach Beendigung des Vertrages fort.
11. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform.
Stand: Mai 2026